Patientenrecht

Krankschreibung

Unter Patientenrechten versteht man die Rechte von Patienten gegenüber Heilbehandlern, insbesondere gegenüber Ärzten sowie gegenüber Sozialleistungs- und anderen Leistungsträgern im Gesundheitswesen.

Zu den wichtigsten Rechten gehören:

  • das Recht auf Selbstbestimmung: Die Durchführung einer medizinischen Maßnahme darf nur mit dem Willen des Patienten geschehen, bedarf folglich seiner Einwilligung, siehe informierte Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit
  • das Recht auf Information über die Diagnose, die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung und die Therapie
  • das Recht auf Information über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung, die in Textform zu erteilen ist
  • das Recht auf Aufklärung: Das ist eine für den Laien verständliche Erklärung des medizinischen Eingriffs, siehe ärztliche Aufklärung. Dies beinhaltet eine richtige Darstellung des Nutzens und der Erfolgsaussichten sowie der Risiken und Nebenwirkungen der geplanten medizinischen Maßnahmen. Es muss über die wesentlichen Umstände aufgeklärt werden.
  • das Recht auf sorgfältige Heilbehandlung gemäß dem sogenannten Facharztstandard (nicht aber eine „Erfolgsgarantie“)
  • das Recht auf Vertraulichkeit der Behandlung, dass die behandelnden und pflegenden Personen die bei Behandlung und Pflege bekanntgewordenen Informationen und Daten vertraulich behandeln und nicht unbefugt Dritten gegenüber offenbaren (ärztliche Schweigepflicht, § 203 StGB)
  • das Recht auf Dokumentation, insbesondere der Diagnose und der Therapie.
  • das Recht auf Akteneinsicht in die Patientenakte.
  • das Recht auf eine Zweitmeinung bei gesetzlicher Krankenversicherung (außer in besonderen Versorgungsformen)
  • das Recht auf freie Arztwahl, dazu gehört auch das Recht, den Arzt zu wechseln (eingeschränkt in besonderen Versorgungsformen und bei Zahnersatz)
  • das Recht auf freie Krankenhauswahl
  • das Recht auf freie Krankenkassenwahl innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung

Vormundschaft
Operation Chirurgie

Patientenrechte – Bundesgesundheitsministerium

Patientenrechte. Die Stärkung Ihrer Rechte und Einflussmöglichkeiten als Patientinnen und Patienten ist ein zentrales Anliegen der Gesundheitspolitik.

http://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte.html

Patientenrecht – Arzt & Klinik – Gesundheit – FOCUS Online

Von der Haftung für ärztliche Kunstfehler bis hin zu Patientenverfügung und den gesetzlichen Regelungen für Sterbehilfe: Was Ärzte und Patienten im Umgang …

http://www.focus.de/gesundheit/arzt-klinik/patientenrecht/

KBV – Patientenrechte

Welche Rechte habe ich als Patient? Der Gesetzgeber hat diese Frage mit dem Patientenrechtegesetz beantwortet. Es fasst die Rechtsprechung zusammen, die vorher auf vielen unterschiedlichen Gesetzen und Urteilen beruhte.

http://www.kbv.de/html/patientenrechte.php

Arzt- und Patientenrecht

Jeder Mensch wird einmal krank. Gerade in dieser Lage wünscht man sich als Patient nichts weniger, als dass es zu Fehlern bei der Behandlung kommt. Viele Ärzte tun ihr Bestes. Doch immer wieder kommt es auch zu Rechtstreitigkeiten darüber, ob bei der Behandlung Fehler gemacht wurden. Dann ist zu klären, inwieweit Ärzte für diese Fehler haftbar gemacht werden können und den Patienten Schadensersatz oder Schmerzensgeld zusteht.

http://www.rechtspraxis.de/arzt/arzt.html

Diagnose
Unfallchirurgie

Ihr gutes Recht als Patient: Ratgeber der Verbraucherzentrale zu …

Dieser Ratgeber hilft Ihnen, ihre Rechte als Patient zu kennen und diese auch durchzusetzen.

https://www.ratgeber-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/ihr-gutes-recht-als-patient

Krankenversicherungsrecht

Rechtsanwalt Krankenversicherungsrecht Rechtsanwälte – anwalt.de

Auf Krankenversicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte finden Sie bei anwalt.de! Ihr Anwalt für Krankenversicherungsrecht auch in Ihrer Stadt!

https://www.anwalt.de/rechtsanwalt/krankenversicherungsrecht.php

Vorsorgeverfügung

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden. Für Deutschland findet sich die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bevollmächtigten in § 164 ff. BGB, für das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) in § 662 ff. BGB. [Quelle: Wikipedia]

Zusatzkrankenversicherung
Pharma

Vorsorgeverfügung – Patientenverfuegung-kostenlos.de

Mit der Vorsorgeverfügung bevollmächtigt man eine Vertrauensperson für den Fall der eigenen Unfähigkeit alle Angelegenheiten für festgelegte Bereiche, …

https://www.patientenverfuegung-kostenlos.de/Vorsorgeverfuegung.html

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung – Bundesanzeiger Verlag

Formular PZ: Antrag auf Eintragung weiterer Bevollmächtigter zu einer Vorsorgevollmacht (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

https://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/vorsorgevollmacht/formulare-und-muster.html

Vorsorgevollmacht – Familienratgeber

Es kann sein, dass Sie irgendwann nicht mehr für sich selbst entscheiden können. Vielleicht weil Sie krank sind oder eine Behinderung haben. Wenn Sie keinen gerichtlichen Betreuer haben wollen, kann eine Vorsorgevollmacht das Richtige für Sie sein. Damit legen Sie fest, wer für Sie wichtige Entscheidungen trifft. Dann entscheidet ein Mensch für Sie, den Sie selbst bestimmt haben. Doch es gibt auch die Gefahr von Missbrauch.

https://www.familienratgeber.de/rechte-leistungen/rechte/vorsorgevollmacht.php