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	<title>Immo-news | Sofortberater</title>
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	<description>Profitipps, Erfahrungen und Insiderwissen</description>
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	<title>Immo-news | Sofortberater</title>
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	<item>
		<title>Baupreise steigen – lieber eine Bestandsimmobilie kaufen?</title>
		<link>https://www.sofortberater.de/baupreise-steigen-lieber-eine-bestandsimmobilie-kaufen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 08 Sep 2022 13:46:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
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		<category><![CDATA[Immobilienmarkt]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Kosten für Neubauten sind stark angestiegen. Kaum jemand kann es sich leisten, eine Immobilie zu bauen. Ob sich der Neubau finanziell stemmen lässt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wann lohnt sich der Neubau und wann sollten sich Interessenten eher nach einer Bestandsimmobilie umsehen? Immer öfter hört und liest man, dass Häuslebauer, die bereits mittendrin…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Kosten für Neubauten sind stark angestiegen. Kaum jemand kann es sich leisten, eine Immobilie zu bauen. Ob sich der Neubau finanziell stemmen lässt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wann lohnt sich der Neubau und wann sollten sich Interessenten eher nach einer Bestandsimmobilie umsehen?</strong></p>
<p>Immer öfter <a href="https://www.youtube.com/watch?v=U-BFr5klwO4">hört</a> und <a href="https://www.gmx.net/magazine/wirtschaft/teures-material-hohe-zinsen-hausbauern-schwer-37237402">liest</a> man, dass Häuslebauer, die bereits mittendrin sind, sich ihren Wunsch vom Eigenheim zu erfüllen, wegen der gestiegenen Baukosten in eine Kostenfalle geraten oder das Projekt Hausbau komplett aufgeben müssen. Interessenten und Grundstückseigentümer fragen sich daher, ob sich ein Neubau wirklich lohnt.</p>
<h2>Voraussetzungen für Kauf und Bau</h2>
<p>Wer eine gute Bonität aufweist und mit seinem Gehalt neben den steigenden Lebenshaltungskosten die Raten zur Tilgung eines Darlehens stemmen kann, hat bessere Chancen, sich eine Immobilie zu leisten oder den Hausbau erfolgreich zum Abschluss zu bringen. Für energieeffiziente Häuser gibt es zudem staatliche Förderungen. Aber auch Banken bieten mittlerweile „grüne“ Darlehen an, von denen klimabewusste Bauherren profitieren können.</p>
<h2>Fehler beim Bauprojekt vermeiden</h2>
<p>Um Fehler zu vermeiden und so den Geldrahmen nicht zu sprengen, muss gut geplant und gerechnet werden. Das Haus sollte, bevor ein Vertrag bei einer Baufirma unterschrieben wird, immer mit einem baufirmenunabhängigen Architekten vorgeplant werden. Auch die Kosten und die <a href="https://www.youtube.com/watch?v=NhIM4b_qHGw">Beantragung für die Hausanschlüsse</a> sollten nicht unterschätzt werden. Hier sind ebenfalls die Vorgaben des Netzbetreibers zu beachten. Das sind aber nur einige <a href="https://www.youtube.com/watch?v=nulK-nz67Cc">Herausforderungen, die zu Mehrkosten</a> führen können.</p>
<h2>Förderungen mitnehmen</h2>
<p>Wer energieeffizient und klimafreundlich baut, bekommt Zuschüsse vom Staat oder von auf umweltfreundlichen Bau spezialisierte Banken. Umso weniger Energie das Haus nach Bauende verbraucht, desto höher fallen die Zuschüsse der Förderungen aus. Anträge für staatliche Förderungen können Grundstückseigentümer vor Baubeginn bei der <a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html">BAFA</a> oder <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/">KfW</a> stellen.</p>
<h2>Haus kaufen, statt bauen</h2>
<p>Wer sich das Projekt Neubau trotz finanziellen Förderungen nicht leisten kann oder wem das Risiko wegen der steigenden Baukosten, der Materialengpässe und des Fachkräftemangels zu hoch erscheint, kann sich eine Bestandsimmobilie kaufen. Wer eine Immobilie sucht, kann auch diskrete Angebote vom Makler, die nicht veröffentlicht sind, anfragen oder einen Suchauftrag hinterlegen, damit der Makler nach einem geeigneten Objekt sucht.</p>
<p><strong>Sind Sie unsicher, ob sich ein Hausbau lohnt? Oder möchten Sie eine Immobilie kaufen. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Hinweise</u></strong></p>
<p>In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Foto: © franckito/Depositphotos.com</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Bauflation – jetzt Immobilie modernisieren?</title>
		<link>https://www.sofortberater.de/bauflation-jetzt-immobilie-modernisieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 01 Sep 2022 14:49:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immo-news]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienbewertung]]></category>
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					<description><![CDATA[Inflation, gestiegene Zinsen, Knappheit an Baumaterial und Fachkräften – für viele Eigentümer scheint jetzt nicht die Zeit, um die Immobilie zu modernisieren. Dabei kann sie sich lohnen. Denn Sie senkt nicht nur die Energiekosten, sondern erhöht gleichzeitig die Wohnqualität und den Wert der Immobilie. Doch wie können Eigentümer jetzt vorgehen? Etwa 43 Millionen Wohnungen in…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Inflation, gestiegene Zinsen, Knappheit an Baumaterial und Fachkräften – für viele Eigentümer scheint jetzt nicht die Zeit, um die Immobilie zu modernisieren. Dabei kann sie sich lohnen. Denn Sie senkt nicht nur die Energiekosten, sondern erhöht gleichzeitig die Wohnqualität und den Wert der Immobilie. Doch wie können Eigentümer jetzt vorgehen?</strong></p>
<p>[trxcsc-tags single=&#8220;immobilienbewertung&#8220;]</p>
<p>Etwa 43 Millionen Wohnungen in Deutschland müssen saniert werden, um die Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen. Viele unsanierte Immobilien verbrauchen laut Experten doppelt so viel Energie wie Neubauten. Dabei geht es bei „Modernisierung“ nicht nur um energetische Sanierung. Viele Eigentümer wollen ihre Immobilie auch anderweitig erneuern.</p>
<h2>1. Der richtige Fahrplan</h2>
<p>Eine Kernsanierung ist eine logistische Herausforderung. Deshalb bevorzugen viele Eigentümer, ihre Immobilie Stück für Stück zu modernisieren. Um ein optimales Sanierungsergebnis zu bekommen, ist die richtige Reihenfolge der Maßnahmen wichtig. Deshalb raten Experten, sich einen individuellen Sanierungsfahrplan von einem Fachmann erstellen zu lassen.</p>
<h2>2. Fördermittel beantragen</h2>
<p>Für die energetische Sanierung gibt es staatliche Zuschüsse. Je niedriger der Energieverbrauch der Immobilie nach der Sanierung ist, desto höher ist die Förderung. Anträge können bei der <a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/sanierung_wohngebaeude_node.html">BAFA</a> oder <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/Energieeffizient-sanieren/">KfW</a> gestellt werden. Wichtig ist, dies zu tun, bevor Sie die Handwerker beauftragen. Außerdem können bei der KfW-Bank auch sehr zinsgünstige Kredite bis maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit für eine geplante Kernsanierung beantragt werden. Zusätzlich können auch staatliche Tilgungszuschüsse gewährt werden.</p>
<h2>3. Handwerker finden</h2>
<p>Der aktuelle Fachkräftemangel erschwert es, Handwerker zu finden. Die Wartezeit auf einen Termin kann derzeit bis zu neun Wochen dauern. Experten empfehlen deshalb, frühzeitig mit der Suche nach den passenden Handwerkern zu beginnen. Bei den örtlichen Handwerkskammern oder auf <a href="https://www.co2online.de/">www.co2online.de</a> finden Bauherren Unternehmen, die sich mit energetischer Sanierung auskennen.</p>
<h2>4. Bauphase</h2>
<p>Saniert wird grundsätzlich von außen nach innen. Erst die Fassade, dann die Heizung – beispielsweise. Bei umfassenden Sanierungsmaßnahmen sollte eine Baubegleitung hinzugezogen werden. Auch diese kann durch die KfW gefördert werden. Außerdem empfehlen Experten, sich Lieferscheine und Baubeschreibungen nach der Sanierung von den Handwerkern geben zu lassen. Diese Unterlagen spielen eine Rolle bei der Gewährleistung. Abschließend muss ein Energieberater die erreichte Energieeffizienz bestätigen, damit die beantragten Fördergelder ausgezahlt werden können.</p>
<p><strong>Sind Sie unsicher, welche Modernisierungsmaßnahmen wie den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern. </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong><u>Hinweise</u></strong></p>
<p>In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Foto: © katdom/Depositphotos.com</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mythos oder Wahrheit – was ein Makler kann und darf (Teil 3)</title>
		<link>https://www.sofortberater.de/mythos-oder-wahrheit-was-ein-makler-kann-und-darf-teil-3/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 25 Aug 2022 14:32:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immo-news]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkauf]]></category>
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					<description><![CDATA[Vorbehalte gegenüber Immobilienmaklern gibt es viele und oft halten sie sich hartnäckig. Dabei geht es meist darum, was ein Makler (nicht) darf und wozu er in der Lage ist. Doch was ist eigentlich dran an diesen Mythen? Wir klären auf. Mythos 1: Makler und die Nachforschungspflicht Makler haben keine vertieften Nachforschungspflichten beim Eigentümer (Infos zur…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbehalte gegenüber Immobilienmaklern gibt es viele und oft halten sie sich hartnäckig. Dabei geht es meist darum, was ein Makler (nicht) darf und wozu er in der Lage ist. Doch was ist eigentlich dran an diesen Mythen? Wir klären auf.</strong></p>
<p>[trxcsc-tags single=&#8220;immobilienverkauf&#8220;]</p>
<h2>Mythos 1: Makler und die Nachforschungspflicht</h2>
<p><strong>Makler haben keine vertieften Nachforschungspflichten beim Eigentümer (Infos zur Baugenehmigung etc.). Er darf sich auf die Auskünfte des Verkäufers verlassen. Dieser ist zwar zur Wahrheit verpflichtet, kann aber etwa bei einer langen Historie eines Hauses mit vielen Vorbesitzer nicht alles wissen. Der Haftungsnachweis gegenüber Maklerauskünften ist daher oft schwer.</strong></p>
<p>Dieser Mythos entspricht teilweise der Wahrheit.</p>
<p>Es besteht die Pflicht, alle Informationen, die dem Makler bekannt sind, Interessenten begreiflich zu machen. Dazu sind Immobilienvermittler aufgrund ihrer Sachkenntnisse im Stande. Der Makler ist außerdem verpflichtet, standesgemäß Nachforschungen anzustellen, deren Ergebnisse ebenfalls weiterübermittelt werden müssen. Makler können nur haftbar gemacht werden, wenn wissentlich etwas verschwiegen wurde. Anders ist es, wenn der Verkäufer dem Makler Informationen nachweislich vorenthält. Dann haftet der Makler nicht. Insgesamt ist die Rechtsprechung aber seit einigen Jahren strenger gegenüber Maklern geworden.</p>
<h2>Mythos 2: Makler bevorzugen Käufer</h2>
<p><strong>Makler stehen wegen der großen Konkurrenz unter Druck. Gibt es viele Bewerber für eine Immobilie, bevorzugt der Makler bestimmte Käufergruppen. Dazu gehören optisch adrette Personen, die redegewandt sind. Ob diese sich auch die Immobilie leisten können, stellt man hinterher fest.</strong></p>
<p>Dieser Mythos entspricht nicht der Wahrheit.</p>
<p>Kommen viele Bewerber auf eine Immobilie, ist es die Aufgabe und Kernkompetenz des Maklers, vorher zu prüfen, welcher Interessent sich die Immobilie leisten kann und zur Besichtigung eingeladen wird. Dafür findet im Vorfeld eine Bonitätsprüfung statt. Denn das wichtigste für den Verkäufer ist am Ende die finanzielle Sicherheit. Es sollte vorher klar sein, ob der Verkauf an einer unsicheren oder fehlenden Finanzierung zu scheitern droht. Makler haben außerdem mehr Möglichkeiten zur Prüfung als Privatpersonen. Eine Immobilie wird nur dann reserviert, wenn der Käufer eine Finanzierungszusage vorlegen kann. Diese wird ebenfalls vom Makler geprüft. An wen die Immobilie verkauft wird, entscheidet am Ende der Eigentümer.</p>
<h2>Mythos 3: Finanzierungsberatung beim Makler</h2>
<p><strong>Nicht alle Makler bieten eine unabhängige Finanzberatung an.</strong></p>
<p>Dieser Mythos entspricht der Wahrheit.</p>
<p>Nicht alle Makler bieten eine Beratung zur Immobilienfinanzierung an. Makler, die so etwas anbieten, arbeiten entweder mit einer eigenen Fachabteilung inklusive speziell geschulten Mitarbeitern oder mit Finanzinstituten zusammen. In diesen Fällen können sie Interessenten bei der Transaktion begleiten. Die Immobilienvermittlung ist von der oben erwähnten Dienstleistung zu trennen.</p>
<p><strong>Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Hinweise</u></strong></p>
<p>In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Foto: © dacpro/Depositphotos.com</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Mythos oder Wahrheit – was ein Makler kann und darf (Teil 2)</title>
		<link>https://www.sofortberater.de/mythos-oder-wahrheit-was-ein-makler-kann-und-darf-teil-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Aug 2022 14:49:56 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immo-news]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkauf]]></category>
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					<description><![CDATA[Vorbehalte gegenüber Immobilienmaklern gibt es viele und oft halten sie sich hartnäckig. Dabei geht es meist darum, was ein Makler (nicht) darf und wozu er in der Lage ist. Doch was ist eigentlich dran an diesen Mythen? Wir klären auf. Mythos 1: Immobilienverkauf nur mit Wertgutachten Makler sind selten ausgebildete Sachverständige für die Wertermittlung von…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbehalte gegenüber Immobilienmaklern gibt es viele und oft halten sie sich hartnäckig. Dabei geht es meist darum, was ein Makler (nicht) darf und wozu er in der Lage ist. Doch was ist eigentlich dran an diesen Mythen? Wir</strong><strong> klären auf.</strong></p>
<p>[trxcsc-tags single=&#8220;immobilienverkauf&#8220;]</p>
<h2>Mythos 1: Immobilienverkauf nur mit Wertgutachten</h2>
<p>Makler sind selten ausgebildete Sachverständige für die Wertermittlung von Immobilien, so dass zusätzlich ein Wertgutachten für den Immobilienverkauf kostenpflichtig eingeholt werden muss.</p>
<p>Dieser Mythos entspricht teilweise der Wahrheit.</p>
<p>Geht es um einen einfachen Immobilienverkauf, ist in der Regel kein Wertgutachten eines Sachverständigen vonnöten. Wichtig ist bei der Preisfindung und Bewertung für den geplanten Verkauf eher die fundierte und regionale Marktkenntnis des Maklers. Bei der Bewertung fließen außerdem aktuelle Konkurrenzangebote ein, die zwei Aspekte berücksichtigen: die lokale Nachfrage-Situation und die Einordnung in Vergleichstransaktionen. Anders ist es, wenn der ermittelte Immobilienwert beispielsweise vor Gericht Bestand haben muss. Hier steht nicht die Vorbereitung des Immobilienverkaufs im Vordergrund. Wertgutachten unterliegen strengeren Normen und aktuelle praxisrelevante Umstände werden hier nicht mit einbezogen.</p>
<p>Beim Immobilienverkauf wird die Wertermittlung vom Makler oft von dem durchgeführten Gutachten der finanzierenden Banken begleitet.</p>
<h2>Mythos 2: Maklervertragsmodelle sind riskant</h2>
<p>Maklervertragsmodelle können mit einem Risiko verbunden sein. Bei den Modellen (einfacher Maklerauftrag, Alleinauftrag, etc.) müssen Auftraggeber Schadensersatz zahlen, wenn Kündigungs- oder Laufzeitregeln unklar sind oder wenn sich der Vertrag ungewollt automatisch verlängert.</p>
<p>Dieser Mythos entspricht teilweise der Wahrheit.</p>
<p>Schadensersatzpflichten können auf Käufer oder Verkäufer nur beim qualifizierten Alleinauftrag zukommen. Dieses Vertragsmodell kommt allerdings nur selten zum Einsatz. Gibt es Unklarheiten im Vertrag, geht das zu Lasten des Maklers, der den Vertrag aufgesetzt hat.</p>
<h2>Mythos 3: Die Leistung des Maklers endet mit dem Notartermin</h2>
<p>Oft kümmern Makler sich nicht um die sichere Übergabe der Immobilie. Sie sind dazu auch nicht verpflichtet. Das betrifft ebenfalls die Klärung von Versicherungs- und Abrechnungsfragen während des Eigentümerwechsels.</p>
<p>Dieser Mythos entspricht teilweise der Wahrheit.</p>
<p>Es stimmt, dass Makler nicht verpflichtet sind, die Übergabe der Immobilie zu begleiten. Allerdings wird diese Leistung immer häufiger angeboten. Die Klärung von Fragen zur Abrechnung und Versicherung sind davon in der Regel ausgeschlossen. Diese Themen müssen Käufer und Verkäufer miteinander besprechen.</p>
<p><strong>Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Hinweise</u></strong></p>
<p>In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.</p>
<p><u> </u></p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Foto: © Estradaanton/Depositphotos.com</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Mythos oder Wahrheit – was ein Makler kann und darf (Teil 1)</title>
		<link>https://www.sofortberater.de/mythos-oder-wahrheit-was-ein-makler-kann-und-darf-teil-1/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Aug 2022 12:02:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immo-news]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkauf]]></category>
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					<description><![CDATA[Vorbehalte gegenüber Immobilienmaklern gibt es viele und oft halten sie sich hartnäckig. Dabei geht es meist darum, was ein Makler (nicht) darf und wozu er in der Lage ist. Doch was ist eigentlich dran an diesen Mythen? Wir klären auf. Mythos 1: Rechtsberatung durch den Makler Makler sind fachlich nicht in der Lage, eine Rechtsberatung…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Vorbehalte gegenüber Immobilienmaklern gibt es viele und oft halten sie sich hartnäckig. Dabei geht es meist darum, was ein Makler (nicht) darf und wozu er in der Lage ist. Doch was ist eigentlich dran an diesen Mythen? Wir klären auf. </strong></p>
<h2><strong>Mythos 1: Rechtsberatung durch den Makler</strong></h2>
<p><strong>Makler sind fachlich nicht in der Lage, eine Rechtsberatung zum Verkaufs- und Kaufvertrag zu bieten und dürfen das auch gar nicht. Das dürfen nur Rechtsanwälte.</strong></p>
<p>Dieser Mythos entspricht teilweise der Wahrheit.</p>
<p>Nur Personen, denen es erlaubt ist, außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen, dürfen einfache juristische Sachverhalte prüfen. Ein Immobilienmakler hat diese Erlaubnis nicht. Es sei denn, er geriert sich als Fachmann. Das geht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes (<a href="https://urteile-gesetze.de/rechtsprechung/i-zr-152-17">BGH I ZR 152/17</a>) vom 12.07.2018 hervor. Demnach bestehe vor allem dann eine gesteigerte Pflicht zur Aufklärung und Beratung, wenn der Kunde wegen diesem ein risikobehaftetes Vorgehen eingeht oder zu einem unvorteilhaften und übereilten Vertragsabschluss bewegt wird.</p>
<p>[trxcsc-tags single=&#8220;immobilienverkauf&#8220;]</p>
<h2><strong>Mythos 2: Makler und technische Schadensbegutachtung</strong></h2>
<p><strong>Makler können, da sie keine Sachverständigen für Schadstoffe im Gebäude oder für Schäden an der Immobilie sind, auch keine technische Einschätzung abgeben.</strong></p>
<p>Dieser Mythos entspricht der Wahrheit.</p>
<p>Möchten Eigentümer ihre Immobilie auf Schäden und Schadstoffe untersuchen lassen, sollte für diesen Zweck ein Experte beauftragt werden. Soll das Haus oder die Wohnung allerdings auch noch verkauft werden, ist es ratsam, neben dem Sachverständigen noch einen Makler zu engagieren. Denn umgekehrt können Sachverständige keine Immobilie vermarkten. Wer allerdings einen geeigneten Experten sucht, kommt durch das Netzwerk des Maklers oft ganz einfach an einen regionalen Experten.</p>
<h2><strong>Mythos 3: Maklerbegünstigungsklauseln in Kaufverträgen</strong></h2>
<p><strong>Makleransprüche zur Provisionsvollstreckung tauchen oft unerlaubterweise in Kaufverträgen auf und müssen dann aufwendig wieder entfernt werden. </strong></p>
<p>Dieser Mythos entspricht nicht der Wahrheit.</p>
<p>Nur wenn Käufer und Verkäufer einstimmig eine Bestätigung der vereinbarten Provision in den Vertrag mit aufnehmen möchten, landet dazu die entsprechende Klausel im Vertrag. Ansonsten nehmen beide Parteien nur die für den Vertrag üblichen Vereinbarungen in das Rechtsdokument auf. Es gibt allerdings eine Ausnahme: Der Makler erhält dann einen eigenen Anspruch, wenn ein Vorkaufsrecht bevorsteht. Zu dem darf der Notar nur nach dem Willen der Vertragspartner handeln.</p>
<p><strong>Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie? Oder wünschen Sie eine Beratung? Dann kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Hinweise</strong></p>
<p>In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.</p>
<p>Foto: © runzelkorn/Depositphotos.com</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Diese Gesetze muss Ihr Makler kennen</title>
		<link>https://www.sofortberater.de/diese-gesetze-muss-ihr-makler-kennen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 04 Aug 2022 14:20:15 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immo-news]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkauf]]></category>
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					<description><![CDATA[Bei seiner Arbeit bietet ein Makler viele Dienstleistungen rund um Kauf und Verkauf von Immobilien an. Dazu ist ein breites Wissen zu ganz unterschiedlichen Themen notwendig. Ein seriöser und kompetenter Makler kennt zum Beispiel alle Verordnungen und Gesetze, die für die Immobilien- und Wohnwirtschaft vonnöten sind. Ein kleiner Überblick. Damit beim Verkauf oder dem Erwerb…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Bei seiner Arbeit bietet ein Makler viele Dienstleistungen rund um Kauf und Verkauf von Immobilien an. Dazu ist ein breites Wissen zu ganz unterschiedlichen Themen notwendig. Ein seriöser und kompetenter Makler kennt zum Beispiel alle Verordnungen und Gesetze, die für die Immobilien- und Wohnwirtschaft vonnöten sind. Ein kleiner Überblick.</strong></p>
<p>[trxcsc-tags single=&#8220;immobilienverkauf&#8220;]</p>
<p>Damit beim Verkauf oder dem Erwerb einer Immobilie alles rechtlich sicher abläuft, beschäftigt sich ein Makler fortlaufend mit aktuellen Gesetzeslagen. Schließlich geht es darum, Eigentümer und Kaufinteressenten umfassend beraten und sie während des Kaufprozesses kompetent begleiten zu können.</p>
<h2><strong>Welche Gesetze der Immobilienwirtschaft gehören zum Wissensrepertoire des Maklers? </strong></h2>
<p>Verordnungen und Gesetze, die Ihr Makler kennen muss, sind eine ganze Menge: das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Geldwäschegesetz (GWG), das Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG), die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), das Mietrecht, die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) inklusive des Maklerrechts sowie die Immobilienbewertungsverordnung (ImmoWErtV). Zwei aus dieser langen Liste schauen wir uns genauer an.</p>
<h2><strong>Gebäudeenergiegesetz (GEG)</strong></h2>
<p>Seit dem 1.November gültig, wurde das Gebäudeenergiegesetz eingeführt, um dabei zu helfen, die Klimaziele der Regierung bis 2030 umzusetzen. Vorherige Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparungsverordnung (EnEV) wurden damit ungültig.</p>
<p>Die energetischen Standards des GEG umzusetzen ist Pflicht, wenn eine Immobilie durch Kauf oder Erbe den Besitzer wechselt. Es sei denn, der vorherige Eigentümer hat sich bereits darum gekümmert. Nach dem Kauf eines Altbaus tritt eine zweijährige Frist ein, in der die energetischen Vorgaben umgesetzt werden müssen. Dazu zählt zum Beispiel die Umstellung des Heizungssystems auf erneuerbare Energien oder die Sanierung der Fassade.</p>
<h2><strong>Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermittG)</strong></h2>
<p>Dieses Gesetz gibt es schon seit über 50 Jahren: 1971 eingeführt und 2015 abgeändert, regelt es, wann und wie ein Makler eine Provision erhält. Vermittelt jemand beispielsweise preisgebundenen Wohnraum und öffentlich geförderte Wohnungen, erhält er kein Vermittlungsentgelt. Wirtschaftliche Verflechtungen müssen zudem ausgeschlossen sein, ein Makler muss stets unabhängig bei der Wohnungsvermittlung handeln.</p>
<p>Um Fehler zu vermeiden und Bußgelder zu umgehen – die es etwa beim GEG geben kann – ist es auf jeden Fall ratsam, sich einen Experten an die Seite zu holen. Lassen Sie sich von einem Immobilienmakler beraten, der, wie Sie jetzt wissen, ein breites Wissen vorweisen kann und in allen Verkaufslagen kompetent berät.</p>
<p><strong>Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen oder / und suchen ein neues Zuhause? Dann beraten und unterstützen wir Sie gern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf! </strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong><u>Hinweise</u></strong></p>
<p>In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.</p>
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<p>Foto: © ilixe48 /Depositphotos.com</p>
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		<title>Was tun, wenn die Finanzierung platzt und der Notartermin abgesagt wird?</title>
		<link>https://www.sofortberater.de/was-tun-wenn-die-finanzierung-platzt-und-der-notartermin-abgesagt-wird/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Jul 2022 14:57:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Immo-news]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkauf]]></category>
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					<description><![CDATA[Alles läuft gut mit dem Verkauf Ihrer Immobilie. Ihr Makler hat einen sympathischen Käufer gefunden, der sogar die alte Einbauküche übernimmt. Der Termin mit dem Notar, den ihr Makler vorgeschlagen hat, kam auch schnell und unkompliziert zustande. Doch dann sagt der Käufer ab, weil seine Finanzierung platzt. Was tun? Es ist im Moment keine Seltenheit,…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Alles läuft gut mit dem Verkauf Ihrer Immobilie. Ihr Makler hat einen sympathischen Käufer gefunden, der sogar die alte Einbauküche übernimmt. Der Termin mit dem Notar, den ihr Makler vorgeschlagen hat, kam auch schnell und unkompliziert zustande. Doch dann sagt der Käufer ab, weil seine Finanzierung platzt. Was tun?</strong></p>
<p>[trxcsc-tags single=&#8220;immobilienverkauf&#8220;]</p>
<p>Es ist im Moment keine Seltenheit, dass dieser Fall eintritt. Die Zinsen drohen zu steigen, um der Inflation entgegenzuwirken und die Banken planen das bereits in ihre Kreditvergaben ein. Das macht Immobiliensuchenden die Suche nicht gerade leicht und Immobilientransaktionen, die in trockenen Tüchern schienen, scheitern schließlich an der Finanzierung. Was kann der Verkäufer tun, um das zu vermeiden?</p>
<h2><strong>Und nochmal von vorn </strong></h2>
<p>Wenn der passende Käufer gefunden und ein Notartermin ausgemacht ist, gehen viele davon aus, dass jetzt nichts mehr schief gehen kann. Die Vermarktung wird gestoppt, anderen Interessenten abgesagt. Wenn dann doch alles platzt, geht es von vorne los, die Immobilie muss erneut vermarktet werden. Kann man sich Zeit, Geld und Arbeit sparen, die dafür aufgewendet werden müssen?</p>
<h2><strong>Prüfen Sie die Bonität – oder lassen Sie sie prüfen </strong></h2>
<p>Überprüfen Sie vor der Entscheidung für einen Käufer, ob er sich die Immobilie überhaupt leisten kann. Beispielsweise können Sie über eine Auskunftei wie die Schufa Informationen einholen. Aber in der Regel müssen Sie dafür Mitglied sein, bei relativ hohen Beiträgen. Gemäß § 29 Abs. 2 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) wird zudem ein „berechtigtes Interesse“ gefordert. Der Nachweis verlangt Formulierungsgeschick, dass Laien schwerfallen dürfte.</p>
<p>Sie können den Interessenten auch um eine Selbstauskunft bitten, die er ebenfalls bei der Schufa anfordern kann. Wichtig dabei ist, dass die Auskunft aktuell ist und persönliche Daten und Score-Werte enthält, die eine Risikoeinschätzung möglich machen. Zusätzlich kann man eine Finanzierungszusage der Bank einfordern.</p>
<h2><strong>Sagen Sie anderen Interessenten nicht zu früh ab </strong></h2>
<p>Im Hinblick auf mögliche Finanzierungsabsagen sollten sie anderen Interessenten erst verlässlich absagen, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen ist. Bleiben Sie mit Ihnen in Kontakt. Da das einen ziemlichen Aufwand bedeutet, sollten Sie mit einem Makler zusammenarbeiten. Bei diesem fühlen sich Interessenten zudem aufgehoben, weil er ihnen auch andere Objekte zeigen kann, wenn sie letztendlich nicht in Frage kommen. Zudem prüft ein Makler für Sie die Bonitäten der Interessenten. Das erspart Ihnen Zeit und schützt Sie vor allem vor bösen Überraschungen. Last but not least wird das Risiko gemindert, dass der Notartermin abgesagt wird.</p>
<p><strong>Sie möchten sicher sein, dass Ihr Wunschinteressent sich Ihre Immobilie auch wirklich leisten kann? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.</strong></p>
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<p><strong><u>Hinweise</u></strong></p>
<p>In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.</p>
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<p>Foto: © ilixe48/Depositphotos.com</p>
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		<title>Wie kann ich meine Immobilie energetisch sanieren?</title>
		<link>https://www.sofortberater.de/wie-kann-ich-meine-immobilie-energetisch-sanieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Jul 2022 14:20:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immo-news]]></category>
		<category><![CDATA[Immobilienverkauf]]></category>
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					<description><![CDATA[Die aktuellen Krisen zeigen uns deutlich: Gebäude müssen klimafreundlicher werden. Doch was können Eigentümer tun, um CO2-Emissionen zu reduzieren und Kosten zu sparen? Wer muss wie gesetzlich nachrüsten? Wie kann die Umstellung beim Verkauf unterstützen? Im Gebäudeenergiegesetz wurde Hausbesitzern eine Nachrüstpflicht für veraltete Gas- und Öl-Heizkessel auferlegt, die einen Konstanttemperatur-Kessel und eine Nennleistung von 4 bis…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die aktuellen Krisen zeigen uns deutlich: Gebäude müssen klimafreundlicher werden. Doch was können Eigentümer tun, um CO<sub>2</sub>-Emissionen zu reduzieren und Kosten zu sparen? Wer muss wie gesetzlich nachrüsten? Wie kann die Umstellung beim Verkauf unterstützen?</strong></p>
<p><strong> [trxcsc-tags single=&#8220;immobilienverkauf&#8220;]</strong></p>
<p>Im Gebäudeenergiegesetz wurde Hausbesitzern eine Nachrüstpflicht für veraltete Gas- und Öl-Heizkessel auferlegt, die einen Konstanttemperatur-Kessel und eine Nennleistung von 4 bis 400 Kilowatt aufweisen. Doch auch wenn es langjährige Ein- und Zweifamilienhausbesitzer, die ihre Immobilie bereits vor Februar 2002 selbst bewohnten, nicht betrifft, lohnt es sich schon vor dem Eigentümerwechsel energetisch nachzurüsten.</p>
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<p>Denn weil ein Neubau kaum noch bezahlbar ist, suchen einige Interessenten gezielt nach alten und günstigeren Bestandsimmobilien. Käufer müssen für die energetische Umstellung selbst ins Portemonnaie greifen. Um den Verkaufserlös zu steigern und die alte Bestandsimmobilie attraktiver zu machen, können Eigentümer vorgreifen und die Energieklasse durch passende Maßnahmen verbessern. Um energetische Sanierungen erschwinglicher zu machen, fördert der Staat das Vorhaben über die KfW-Bank mit Fördersätzen, die je nach Maßnahme unterschiedlich hoch ausfallen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Heizkessel nachrüsten – überprüfen was möglich ist</strong></h2>
<p><strong> </strong></p>
<p>Nicht alle Heizsysteme sind in jede Immobilie integrierbar. Daher sollte vorher mit einem Experten geprüft werden, ob und mit wie viel Aufwand etwa eine Wärmepumpe oder ein Pelletbrenner nachgerüstet werden kann. Ein unabhängiger Energieberater und ein Fachhandwerker können Eigentümer unterstützen. Dafür können Immobilienbesitzer auch das in Fachbetrieben standardisierte Verfahren „Heizungs-Check 2.0“ zur Heizsystembewertung nutzen. Aber auch der lokale Immobilienmakler vor Ort kann Eigentümer, wenn es aus diversen Gründen zeitlich nicht passt, bei der Suche nach einem geeigneten Fachexperten unter die Arme greifen. Die meisten Heizsysteme lassen sich auch als hybride Variante mit Solarenergie kombinieren.</p>
<p>&nbsp;</p>
<h2><strong>Wärmedämmung, Fenster tauschen, nachhaltig Strom erzeugen</strong></h2>
<p><strong> </strong></p>
<p>Viele alte Bestandsimmobilien haben entweder eine schlechte oder gar keine Dämmung. Und auch die Fenster sind mitunter nicht auf einem optimalen energetischen Stand. Somit geht zu viel Wärme nach draußen verloren. Auch hier sollte mit einem Experten geschaut werden, wie die Lage ist und was getan werden kann, um beispielsweise den Wärmedurchgangskoeffizenten (U-Wert) bei Fenstern und Dämmung zu verbessern. Je geringer der U-Wert ist, desto weniger Wärme geht verloren. Neben den üblichen Dämmstoffen kann mittlerweile auch mit Seegras, das als Material viele Vorteile bietet, gedämmt werden. Zusätzlich sorgen Photovoltaikanlagen für eine klimafreundlichere Stromerzeugung. Wer noch weiter gehen will, kann mit einer Dach- oder Fassadenbegrünung im Sommer einen Hitzeschutz und im Winter eine zusätzliche Wärmedämmung ermöglichen. Außerdem wird die Lebensdauer des Dachs wegen des Schutzes vor Hagel und anderen Witterungseinflüssen um circa zehn Jahre verlängert.</p>
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<p><strong>Sie möchten Ihr Haus energetisch sanieren oder haben Fragen zum Verkauf? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie – unverbindlich und kostenlos.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
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<p><strong>Hinweise</strong></p>
<p>In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis:</strong> Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.</p>
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<p>Foto: © PiLens/Depositphotos.com</p>
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		<title>Hauskauf, Inflation, steigende Zinsen: wie finanziere ich in diesen Zeiten einen Hauskauf?</title>
		<link>https://www.sofortberater.de/hauskauf-inflation-steigende-zinsen-wie-finanziere-ich-in-diesen-zeiten-einen-hauskauf/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jul 2022 15:05:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Baufinanzierung]]></category>
		<category><![CDATA[Immo-news]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Märkte beginnen sich zu wandeln. Der Kaufkraftverlust kletterte im Mai 2022 auf 7,9 Prozent und die Zinsen stiegen enorm an. Konnten sich in der langen Niedrigzinsphase noch viele Haushalte einen Immobilienkredit leisten, verbauen die aktuell hohen Tilgungsraten vielen zukünftigen Immobilienbesitzern die Chance auf Eigentum. Wie kann der Hauswunsch trotzdem finanziert werden? Betrachtet man eine…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Die Märkte beginnen sich zu wandeln. Der Kaufkraftverlust kletterte im Mai 2022 auf 7,9 Prozent und die Zinsen stiegen enorm an. Konnten sich in der langen Niedrigzinsphase noch viele Haushalte einen Immobilienkredit leisten, verbauen die aktuell hohen Tilgungsraten vielen zukünftigen Immobilienbesitzern die Chance auf Eigentum. Wie kann der Hauswunsch trotzdem finanziert werden?</strong></p>
<p>[trxcsc-tags single=&#8220;immobilienverkauf&#8220;]</p>
<p>Betrachtet man eine Kreditlaufzeit von zehn Jahren, haben sich die Kreditzinsen der meisten Anbieter seit Anfang des Jahres teilweise verdreifacht. Die Sollzinsbindung liegt aktuell bei circa. 3,1 Prozent (Stand: Juli 2022). Das bringt auch strengere Bankauflagen mit sich, um eine Finanzierung für die Immobilie zu erhalten. Wer dann noch einen negativen SCHUFA-Eintrag hat, senkt die Chancen weiter eine Finanzierungszusage zu bekommen. Immobilienkäufer sollten daher in der Lage sein, die hohen monatlichen Kosten für den Kredit oder das Darlehen zu stemmen und wenn möglich negative SCHUFA-Einträge löschen.</p>
<h2><strong>Der Einfluss von Inflation und hohen Zinsen auf Anschlussfinanzierungen</strong></h2>
<p>Mit dem neuen Vertrag kommen auch neue Immobilienzinsen auf Eigentümer zu. Wer in der Niedrigzinsphase gute Konditionen mit genommen hat, kommt nun mit höheren Zinssätzen als noch vor einigen Jahren in Kontakt. Eine Umschuldung, um bessere Zinskonditionen mitzunehmen, macht daher wenig Sinn.</p>
<p>Eine vorzeitige Anschlussfinanzierung, also ein Forward-Darlehen hat, allerdings den Vorteil den aktuellen Zinssatz mitzunehmen, bevor dieser weiter steigt. Der Haken ist hierbei, dass diese Art der Anschlussfinanzierung teurer ist als ein normaler Baukredit. Der Grund: anfallende Gebühren für die vorzeitige Beendigung des Vertrags. Banken verlangen in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese kann unter Umständen von Kreditnehmern umgangen werden.</p>
<p>Wichtig ist bei der weiteren Hausfinanzierung nicht das erstbeste Angebot der Hausbank anzunehmen, sondern einen Kreditvergleich zu machen.</p>
<h2><strong>Bonität steigern</strong></h2>
<p>Ist ein besseres Einkommen nicht in Sicht, kein oder kaum Eigenkapital vorhanden und gehen die eigenen Ausgaben auch nicht mehr weiter runterzuschrauben, gibt es trotzdem Möglichkeiten die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern:</p>
<ul>
<li>Rechnungen zum angesetzten Termin begleichen</li>
<li>Andere vorhandene Kredite umschulden</li>
<li>Nicht über dem finanziellen Limit leben (eine Haushaltsplanung kann helfen)</li>
<li>Nicht notwendige und ungenutzte Bankkarten und -konten kündigen</li>
<li>Mehrere Kredit- oder Darlehensnehmer</li>
<li>SCHUFA-Score erhöhen: negative Einträge löschen (Tipp: einmal jährlich SCHUFA-Auskunft anfordern und anfragen, welche Einträge sich löschen lassen)</li>
</ul>
<p>Gefährden die hohen Zinsen eine weitere Anschlussfinanzierung, woraufhin das Haus nicht mehr abbezahlt werden kann, gibt es für Eigentümer Unterstützung von regionalen Immobilienprofis. Gemeinsam kann über individuelle Lösungen für den Worst-Case gesprochen werden, bevor es zur Zwangsversteigerung kommt.</p>
<p><strong>Möchten Sie eine Immobilie finanzieren oder wissen welche Möglichkeiten Sie mit Ihrer Immobilie im Fall von abgelehnten Kreditzusagen haben? Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gern.</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
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<p><strong>Hinweise</strong><br />
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis: </strong>Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.</p>
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<p>Foto: © in4mal/Depositphotos.com</p>
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		<title>Immobilienerbe in der Patchworkfamilie: lieber mit Testament</title>
		<link>https://www.sofortberater.de/immobilienerbe-in-der-patchworkfamilie-lieber-mit-testament/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 07 Jul 2022 14:56:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Immo-news]]></category>
		<category><![CDATA[Erbe]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.russig-immobilien.de/content-xl/immobilienerbe-in-der-patchworkfamilie-lieber-mit-testament/9378/</guid>

					<description><![CDATA[Was erbt der Sohn des Partners aus erster Ehe und was die gemeinsamen Kinder – in einer Patchworkfamilie ist nicht automatisch jedes Familienmitglied Erbe. Da kommt es schnell zu Ungerechtigkeiten und Unklarheiten, was etwa mit einer zu vererbenden Immobilie geschieht. Der Rat des Experten: machen Sie ein Testament. Nach der gesetzlichen Erbfolge kann sich das…]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Was erbt der Sohn des Partners aus erster Ehe und was die gemeinsamen Kinder – in einer Patchworkfamilie ist nicht automatisch jedes Familienmitglied Erbe. Da kommt es schnell zu Ungerechtigkeiten und Unklarheiten, was etwa mit einer zu vererbenden Immobilie geschieht. Der Rat des Experten: machen Sie ein Testament.</strong></p>
<p>[trxcsc-tags single=&#8220;erbe&#8220;]</p>
<p>Nach der gesetzlichen Erbfolge kann sich das Erbe in einer Patchworkfamilie ungleich verteilen. Wie schnell es da ungerecht werden kann, veranschaulicht das folgende Beispiel. Nehmen wir an, eine Frau und ein Mann sind zum zweiten Mal verheiratet, beide haben zwei Kinder mitgebracht. Die Frau hat ein Vermögen von 100.000 Euro, der Mann bringt 200.000 Euro mit in die Ehe.</p>
<h2><strong>Die gesetzliche Erbfolge ist bei Patchworkfamilien nicht immer gerecht </strong></h2>
<p>Stirbt der Mann vor seiner Ehefrau, erbt die Frau 50 Prozent seines Vermögens, das entspricht 100.000 Euro. Die anderen 50 Prozent erben seine leiblichen Kinder, also jeder 50.000 Euro. Wohingegen die Kinder seiner Frau nichts erhalten, denn sind diese nicht adoptiert, steht ihnen kein Pflicht- oder Erbteil zu. Wenn die Frau stirbt, geht das Gesamtvermögen von nun 200.000 Euro an ihre Kinder. Die Kinder des Mannes gehen leer aus.</p>
<p>Stirbt die Frau zuerst, bekommen ihre Kinder je 25.000 Euro, ihr Ehemann 50.000 Euro. Wenn der Mann dann stirbt, gibt es für seine zwei Kinder je 125.000 Euro. Die Reihenfolge des Versterbens und die gesetzliche Erbfolge machen es hier also kompliziert und ungerecht. Gibt es auch noch gemeinsame Kinder, wird es noch schwieriger.</p>
<h2><strong>Regeln Sie Ihr Erbe mit einem Testament</strong></h2>
<p>Um all diesen Eventualitäten und Schwierigkeiten zu entgehen, raten Experten dazu, das Erbe mit einem Testament zu organisieren. Dabei ist die Option, dass die Eltern erst als Alleinerben eingetragen werden und dass alle Kinder nach dem Tod von beiden zu gleichen Teilen erben, zu empfehlen. Denken sollte man dabei an den Pflichtteil, der von den Kindern des verstorbenen Elternteils geltend gemacht werden kann. Lassen Sie sich zu all diesen Themen von einem Rechtsexperten beraten.</p>
<h2><strong>Wenn es um ein Immobilienerbe geht </strong></h2>
<p>Geht es bei einem Erbe in einer Patchworkfamilie um eine Immobilie, ist ein Testament umso wichtiger. Kommt es zum Ableben eines Ehepartners, bilden seine Kinder und der verbliebene Partner eine Erbengemeinschaft und werden im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Allen Entscheidungen, die bezüglich der Immobilie gefällt werden müssen, müssen die Stiefkinder zustimmen. Der geschiedene Partner des Verstorbenen würde als gesetzlicher Vertreter auch noch mitreden, wenn die Kinder noch minderjährig sind.</p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong>Sie leben mit Ihrer Patchworkfamilie oder Familie in einer Immobilie und fragen sich, was mit Ihrem Erbe geschehen soll? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne. </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
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<p><strong>Hinweise</strong><br />
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.</p>
<p><strong>Rechtlicher Hinweis: </strong>Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Foto: © billiondigital/Depositphotos.com</p>
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